­ ­ ­
­

Im Browser öffnen

Hinweis für Gmail (App) Nutzer:
Rechts oben auf die 3 Punkte drücken und "Im hellen Design anzeigen"

­
­ ­ ­

Ausgabe 01/2

Toothletter Logo

Toothletter

­

Dein 5-Minuten-Wissens-Update aus der Zahnwelt

­
­

Inhalt

Verdachtsdiagnose
Praxistipp

Leitlinienupdate
KI-Bild der Woche

Über

Hi ! 🤝
 

diese Ausgabe ist super praxisrelevant:

 

  • Prof. Roland Frankenberger verrät Dir, wie Du am besten mit dem Amalgamverbot umgehen solltest (zu den 5 Tipps)
     
  • Meine wichtigsten Takeaways aus der neuen Leitlinie zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe (weiter unten)


Viel Spaß beim Lesen und komm gut ins Wochenende!

 

Dein Tilmann

­
­

📩 Wenn Dir der Toothletter weitergeleitet wurde: 
hier kostenlos abonnieren 

­
­

Die Verdachtsdiagnose

­
Verdachtsdiagnose

 Erythematöse Gingiva

(Bild: TS)

Befund: Stark erythematöse Gingiva, marginal weißlich-gelbe Läsionen


Fragestellung: Mögliche Verdachtsdiagnosen? Therapie?

 


Du hast auch einen Fall, den Du mit der Community teilen möchtest, ? Antworte einfach auf diese Mail! ✉️

­
Hier geht's zur Auflösung!
­
­

Praxistipp

Amalgam

Bild: TS (erstellt mit generativer KI)

Was bedeutet das Amalgamverbot für mich? 
5 "Frequently Asked Questions" mit Prof. Roland Frankenberger

1) Was bedeutet die Anpassung der BEMA-Nr. 13 für die zahnärztliche Vergütung?

Wenn Du bisher keine Amalgamfüllungen gelegt hast (das waren bundesweit 2023 nur noch 2,3% aller Kassenfüllungen), dann ändert sich nicht viel für Dich. Die Punktwertvergütung der Positionen 13 a-d wurde sogar erhöht. Hochgerechnet aufs Jahr entspricht diese Erhöhung einem Volumen von 140.000.000€, die zusätzlich durch die Krankenkassen vergütet werden. Ich sehe das als großen Erfolg. Besonders, weil uns die Mehrkostenvereinbarung für Komposite erhalten geblieben ist! Einziger Wermutstropfen: Die Positionen 13 e-h gibt es jetzt nicht mehr. Besonders Kinderzahnarztpraxen wird diese Änderung wehtun.
 

2) Sind die neuen selbsthärtenden bzw. dualhärtenden Bulk-Fill-Komposite der beste Ersatz für Amalgamfüllungen?

Ganz klares 'nein'. Denn zu diesen neuen Füllungsmaterialien gibt es noch fast keine wissenschaftliche Evidenz. Laut der S3-Leitlinie von 2024 kann bei kleineren Klasse-I- und -II-Kavitäten GIZ eingesetzt werden. Zemente haben einen viel schlechteren Ruf, als sie verdienen. In dieser Materialklasse hat sich in Bezug auf die Belastbarkeit in den letzten 15-20 Jahren viel getan. Im kaulasttragenden Seitenzahnbereich würde ich bis zu einer gewissen Kavitätenbreite ohne schlechtes Gewissen Glashybride mit einem Coating benutzen (z.B. Equia Forte HT).
 

3) Und welches Material kann ich bei großen Kavitäten als Amalgamersatz benutzen?

Das Update der Bema-Nr. 13 führt hier einen "Ausnahmefall" ein. Als Indikation für diese Ausnahme verstehe ich sehr breite Kavitäten, bei denen mehr als 80% der Okklusalkontakte auf der Füllung liegen würden. Das schaffen Glasionomerzemente nicht mehr. In diesem Fall sind Bulk-Fill-Komposite Bestandteil der Basisversorgung. Bis zu einer Schichtstärke von 4 mm funktionieren diese Materialien sehr gut. Ist die Kavität tiefer, muss aber geschichtet werden. Und das sollte man sich auch bezahlen lassen (MKV).
 

4) Bisher konnte ich bei Kindern bis 15 Jahre Kompositfüllungen mit der 13 e-h abrechnen. Diese Ausnahmeregelung gibt es seit dem 1. Januar nicht mehr. Womit versorge ich diese Kinder jetzt?

Bei Milchzähnen sind lichthärtende Glasionomerzemente wie Photac Fil als Basisversorgung vollkommen in Ordnung. Bei den bleibenden Zähnen muss ab jetzt analog zu Erwachsenen behandelt werden. Das bedeutet auch, dass mit Zuzahlung gearbeitet werden sollte (s. Frage 3). Jugendliche mit großen Läsionen, deren Eltern keine Zuzahlung leisten können, werden im Falle großer Kavitäten mit Bulk-Fill-Komposit versorgt werden müssen.
 

5) Wie sollte ich auf Patienten reagieren, die wegen des Amalgamverbots ihre alten, suffizienten Füllungen herausgebohrt bekommen möchten?

Dazu gibt es gar keine medizinische Notwendigkeit, das wurde in vielen Studien gezeigt. Auch wenn man Amalgamfüllungen schonender entfernen kann als zahnfarbene Füllungen - es geht doch immer auf Kosten der Zahnhartsubstanz. Deshalb würde ich mir die Zeit nehmen und das den Patienten erklären (Du kannst auch auf diese DGZMK-Stellungnahme verweisen). Dabei verdienst Du zwar kein Geld, gewinnst aber langfristiges Vertrauen.
 

Prof. Roland Frankenberger

Prof. Roland Frankenberger,

Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung an der Philipps-Universität Marburg und Chefredakteur der Quintessenz Zahnmedizin

­
­
Photo von Tilmann Seifert

 Dein letzter Stammtisch war langweilig, ? 

Teile den Toothletter mit Deiner Verbands- oder Stammtisch-WhatsApp-Gruppe - dann gehen Euch beim nächsten Treffen bestimmt nicht die Themen aus! 😜

Mit WhatsApp verschicken!
­

↓ Jetzt gehts weiter ↓

­

Leitlinienupdate

Leitlinie

Bild: TS (erstellt mit generativer KI)

🚨 NEU: Leitlinie "Perioperative Antibiotikaprophylaxe"

Vor 2 Tagen habe ich auf Insta einen Link zur neuen Leitlinie "Perioperative und periinterventionelle Antibiotikaprophylaxe" geposted. Was ich nicht gedacht hätte: über 20% haben auf diesen Link geklickt! 🤓

 

Die Leitlinie hat allerdings 486 Seiten - ich gehe nicht davon aus, dass Du sie tatsächlich gelesen hast. (No offense!) Und wofür gibt's schließlich den Toothletter? 😜

 

Hier sind die 4 wichtigsten Takeaways für uns Zahnmediziner:

 

  1. Bei der Osteotomie (teil-)retinierter oder impaktierter Weisheitszähne sollte eine perioperative Antibiotikaprophylaxe (kurz: PAP) gegeben werden. Als das Antibiotikum der ersten Wahl wird AmoxiClav (875/125 mg) empfohlen. Bei Penicillin-Allergie entweder Clindamycin (600 mg) oder Doxycyclin (200 mg). Eine klare Empfehlung zur Anwendungsdauer gibt es leider nicht. Aus den zugrundeliegenden Studien geht hervor, dass die Kombination aus präoperativer AB-Prophylaxe und postoperativer AB-Gabe über 2-7d am effektivsten zu sein scheint.
     
  2. Bei Implantationen sollte eine perioperative Antibiotikaprophylaxe durchgeführt werden. Es werden die gleichen Antibiotika empfohlen wie bei der Osteotomie retinierter Weisheitszähne. Die PAP führt primär zu weniger frühen Implantatverlusten. Der Einfluss auf die Infektionsrate war nicht signifikant. Bezüglich des Behandlungsregimes gibt es leider gar keine Empfehlung. Es wird zu einem "möglichst sparsamen Antibiotikaeinsatz" geraten.
     
  3. Sowohl bei der WKB, als auch bei der WSR sollte keine perioperative Antibiotikaprophylaxe gegeben werden. Letzteres deckt sich ungefähr mit der S2k-Leitlinie "Wurzelsaitzenresektion" von 2020. Hier wird gar keine Empfehlung bezüglich der PAP bei WSR gegeben. Beiden Leitlinien liegt allerdings eine Studie zugrunde, die 20 Jahre alt ist und nur Clindamycin (600 mg) als Prophylaxe untersucht hat.
     
  4. Bei der chirurgischen Regeneration parodontaler Defekte sollte keine perioperative Antibiotikaprophylaxe eingesetzt werden.
     

In der neuen Leitlinie wird mehrfach die geringe Qualität der Evidenz der zugrundeliegenden Studien betont. Ich würde deswegen dazu raten, die Empfehlungen nicht ganz wörtlich zu nehmen.

Du kennst jemanden, der ein Toothletter-Wissens-Update gebrauchen könnte? Dann leite diese Email einfach weiter oder verschicke diese Episode mit WhatsApp
­

(KI-)Bild der Woche

Barack Obama

Der 20.1. hat sich so angefühlt wie ein Zahnarztbesuch...

(Bild: TS)

­

Magst du so praxisnahe Ausgaben? Nee?! Lass mir gern ne Zeile da 👇

😀 Super interessant!

😐 Ganz okay

☹️ Nicht so der Hit

­

Das Archiv

Du willst im Toothletter-Archiv stöbern? Hier findest Du alle bisherigen Ausgaben 📚

­

Der Autor

Photo von Tilmann Seifert

Dr. Tilmann Seifert

­

Mein Name ist Tilmann Seifert und ich bin FZA für Oralchirurgie aus Berlin.
Mit dem Toothletter möchte ich ein Format schaffen, über das insbesondere viel beschäftigte Praktiker:innen einen stetigen Input zu brandaktuellen Themen aus der Zahnmedizin bekommen. Und das in einer Aufmachung, die Lust auf's Lesen macht.

 

Du hast Feedback? Oder einen Themenvorschlag? Schick einfach eine Mail an

[email protected]

­

Tilmann Seifert

10967 Berlin-Kreuzberg
Deutschland

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der fachlichen Fortbildung von Zahnärzt:innen. Sie ersetzen nicht die persönliche professionelle Urteilsbildung und Entscheidungsfindung im Einzelfall. Es liegt in der Verantwortung der Behandelnden, die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
 

Impressum | Datenschutz

Klicke hier, um Dich vom Toothletter abzumelden 🥲