1) Was bedeutet die Anpassung der BEMA-Nr. 13 für die zahnärztliche Vergütung?
Wenn Du bisher keine Amalgamfüllungen gelegt hast (das waren bundesweit 2023 nur noch 2,3% aller Kassenfüllungen), dann ändert sich nicht viel für Dich. Die Punktwertvergütung der Positionen 13 a-d wurde sogar erhöht. Hochgerechnet aufs Jahr entspricht diese Erhöhung einem Volumen von 140.000.000€, die zusätzlich durch die Krankenkassen vergütet werden. Ich sehe das als großen Erfolg. Besonders, weil uns die Mehrkostenvereinbarung für Komposite erhalten geblieben ist! Einziger Wermutstropfen: Die Positionen 13 e-h gibt es jetzt nicht mehr. Besonders Kinderzahnarztpraxen wird diese Änderung wehtun. 2) Sind die neuen selbsthärtenden bzw. dualhärtenden Bulk-Fill-Komposite der beste Ersatz für Amalgamfüllungen?
Ganz klares 'nein'. Denn zu diesen neuen Füllungsmaterialien gibt es noch fast keine wissenschaftliche Evidenz. Laut der S3-Leitlinie von 2024 kann bei kleineren Klasse-I- und -II-Kavitäten GIZ eingesetzt werden. Zemente haben einen viel schlechteren Ruf, als sie verdienen. In dieser Materialklasse hat sich in Bezug auf die Belastbarkeit in den letzten 15-20 Jahren viel getan. Im kaulasttragenden Seitenzahnbereich würde ich bis zu einer gewissen Kavitätenbreite ohne schlechtes Gewissen Glashybride mit einem Coating benutzen (z.B. Equia Forte HT). 3) Und welches Material kann ich bei großen Kavitäten als Amalgamersatz benutzen?
Das Update der Bema-Nr. 13 führt hier einen "Ausnahmefall" ein. Als Indikation für diese Ausnahme verstehe ich sehr breite Kavitäten, bei denen mehr als 80% der Okklusalkontakte auf der Füllung liegen würden. Das schaffen Glasionomerzemente nicht mehr. In diesem Fall sind Bulk-Fill-Komposite Bestandteil der Basisversorgung. Bis zu einer Schichtstärke von 4 mm funktionieren diese Materialien sehr gut. Ist die Kavität tiefer, muss aber geschichtet werden. Und das sollte man sich auch bezahlen lassen (MKV). 4) Bisher konnte ich bei Kindern bis 15 Jahre Kompositfüllungen mit der 13 e-h abrechnen. Diese Ausnahmeregelung gibt es seit dem 1. Januar nicht mehr. Womit versorge ich diese Kinder jetzt?
Bei Milchzähnen sind lichthärtende Glasionomerzemente wie Photac Fil als Basisversorgung vollkommen in Ordnung. Bei den bleibenden Zähnen muss ab jetzt analog zu Erwachsenen behandelt werden. Das bedeutet auch, dass mit Zuzahlung gearbeitet werden sollte (s. Frage 3). Jugendliche mit großen Läsionen, deren Eltern keine Zuzahlung leisten können, werden im Falle großer Kavitäten mit Bulk-Fill-Komposit versorgt werden müssen. 5) Wie sollte ich auf Patienten reagieren, die wegen des Amalgamverbots ihre alten, suffizienten Füllungen herausgebohrt bekommen möchten?
Dazu gibt es gar keine medizinische Notwendigkeit, das wurde in vielen Studien gezeigt. Auch wenn man Amalgamfüllungen schonender entfernen kann als zahnfarbene Füllungen - es geht doch immer auf Kosten der Zahnhartsubstanz. Deshalb würde ich mir die Zeit nehmen und das den Patienten erklären (Du kannst auch auf diese DGZMK-Stellungnahme verweisen). Dabei verdienst Du zwar kein Geld, gewinnst aber langfristiges Vertrauen. |