Der Brief von der KZV liegt auf Deinem Schreibtisch. "Nachweis der Fortbildungspunkte" steht fettgedruckt in der Betreffzeile. Dein Magen zieht sich zusammen - waren das wirklich schon 5 Jahre? Das stresst doch, oder? 😮💨 Aber was sind nochmal die genauen Richtlinien? Nach Abschluss der Assistenzzeit sind Zahnärzt:innen in Deutschland laut § 95d SGB V dazu verpflichtet, alle 5 Jahre 125 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Das gilt aber nur für die ZÄ, die in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig sind. Also nicht für Angestellte von Universitäten und auch nicht für Entlastungsassistenten. Wow, 125? Wirklich? Ja. Die KZV verlangt 125 Fortbildungspunkte in 5 Jahren von Dir. Zusätzlich zu Deinen nachgewiesenen Fortbildungen kannst Du Dir jährlich 10 Punkte fürs Selbststudium anrechnen lassen. In Berlin bekommst Du 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. 💌 Was passiert, wenn ich nicht genug Punkte habe? Dann kürzt die KZV Dein Honorar: Für die ersten 4 Quartale um jeweils 10%, danach sogar 25 % (!!) – bis Du die Fortbildungspunkte nachweist. Und wenn Du das nicht tust, kann Dir sogar die Kassenzulassung entzogen werden. Und wenn meine angestellten ZÄ sich nicht fortbilden? Dann betrifft Dich das leider auch: Die KZV darf nämlich das Gesamthonorar der Praxis kürzen. 🤯 Deshalb sollte die Fortbildungspflicht explizit in Deinen Arbeitsverträgen stehen. Pro Tipp: Frag am besten bei der KZV nach, ob ein neuer Angestellter bisher der Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Punkte sammeln stresst Dich, ? Du hast wirklich schon genug zu tun mit einem Kleinkind zuhause und Personalproblemen in der Praxis? I've got you! 🤝 Mit der Toothletter Pro Mitgliedschaft kannst Du bald bis zu 48 CME-Punkte pro Jahr sammeln - und behältst immer den Überblick über Deinen Punktestatus. Du stehst noch nicht auf der Warteliste? Trag Dich ein, wenn Du schon vor dem offiziellen Start über alle wichtigen News zur Mitgliedschaft informiert werden willst. (Lohnt sich!) 👇 |