Ich war empört. Eine Mitstudierende der Humanmedizin hatte mich gerade mit Häme belehrt, dass Zahnärzte kein Botox spritzen durften. Zu recht, fand sie. Zu unrecht, fand ich. 😤
Das ist jetzt 12 Jahre her. Tatsächlich waren in den Jahren davor 2 wichtige BGH-Urteile ergangen (2011, 2013). Sie stellten unmissverständlich fest:
Zahnärzt:innen dürfen keine Botoxbehandlungen vornehmen, die ausschließlich der Ästhetik dienen.
Aber wie ist das mit Botoxbehandlungen mit medizinischer Indikation? Ich habe meinen Freund Daniel gefragt. Er ist MKG Chirurg und hat schon viele Jahre Erfahrung auf dem Gebiet.
Hier sind die 5 wichtigsten Takeaways 👇
1. Was ist mit der zahnärztlichen Approbation erlaubt? Laut BZÄK dürfen Zahnärzt:innen Botulinumtoxin zur Behandlung von Bruxismus anwenden (2024). Die ZÄK Berlin stellt klar: Es kann sowohl von intraoral, als auch von extraoral (M. masseter) vorgegangen werden.
2. Welchen Patienten hilft Botox? Vor allem Patient:innen mit muskulären Beschwerden, bei denen Schienen oder manuelle Therapie erfolglos waren. Botulinumtoxin kann die Muskelaktivität und damit die Schmerzen deutlich reduzieren.
3. Gibt es relevante Nebenwirkungen? Die meisten sind lokal und reversibel: Schwellungen, Hämatome, lokale Entzündungen. Außerdem nimmt die Kaukraft bei einigen Patient:innen temporär ab. Das ist aber zu erwarten — wir wollen schließlich die überschießende Muskelaktivität reduzieren, die zu Verspannungen und Schmerzen führt. Wird der M. masseter über längere Zeit mit Botox behandelt, kann es durch Muskelhypotrophie zu einer sichtbaren Gesichtsverschlankung kommen. Auch ein asymmetrisches Lächeln oder verminderter Speichelfluss sind möglich.
4. Brauche ich eine Fortbildung, um Botox anbieten zu dürfen? Gesetzlich vorgeschrieben ist es zwar nicht — dennoch empfiehlt die BZÄK, eine entsprechende Fortbildung zu besuchen.
5. Botox ist doch teuer - ist die Behandlung überhaupt wirtschaftlich? 1 ml Botox kostet ungefähr 110€ brutto. Die meisten Praxen verlangen 400-600€ pro Behandlung und die Patienten kommen 2-3 Mal im Jahr. Abgerechnet werden kann nach der Geb.-Nr. 252 GOÄ sowie den Ziffern 1, 5 und 8000. Wichtig: nach Einheiten und Injektionsanzahl abrechnen, nicht nach Zonen. Die meisten PKVs übernehmen die Kosten. ✅
Du hast Fragen an Daniel oder interessierst Dich für eine Fortbildung bei ihm? Schreib ihm einfach eine Mail (und vergiss nicht, ihn von mir zu grüßen): [email protected]