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Ausgabe 07/2

Toothletter Logo

Toothletter

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Dein 5-Minuten-Wissens-Update aus der Zahnwelt

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Inhalt

Verdachtsdiagnose

Risikopatienten

Praxistipp

KI-Bild der Woche

CME-Quiz

Hi und happy friday! 🙌🏼

 

Ich habe letzte Woche eine ehemalige Mitstudentin auf einem Event getroffen. Sie hatte vor 2 Jahren mit einer Kollegin zusammen eine Praxis aufgemacht.

 

Aber nach weniger als einem Jahr ging die Partnerschaft in die Brüche. (Teure Lektion!)

 

Wieso mich das so berührt hat? Weil mir dasselbe auch fast passiert wäre — zu meinem Glück hatte ich nur den Vertrag noch nicht unterschrieben.

Hast Du eine ähnliche Geschichte erlebt, ? Schreib mir gern, vielleicht gründen wir eine Selbsthilfegruppe. 😜

 

Hab ein fantastisches Wochenende 🌞

Dein Tilmann

Zufällig auch auf demselben Event getroffen:

Icon-Expertin Aylin Celik

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Verdachtsdiagnose

VD

Stark geröteter Zungenrücken

(Bild: TS)

Was ist Deine Verdachtsdiagnose?

Befund: Zungenrücken erythematös und stark zerfurcht. Anterior am Zungenrand hellere, gelblich-weiße Musterung.

 

Fragestellung: Verdachtsdiganose & Therapie?

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Hier geht's zur Auflösung!

Du hast auch einen Fall, den Du mit der Community teilen möchtest, ? Antworte einfach auf diese Mail!

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Content-Empfehlung

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TL Pro

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Risikopatienten

Artikel 2

Bild: TS (erstellt mit generativer KI)

Bestrahlte Patienten: Implantate zur Prophylaxe von Kiefernekrosen?

"Du hast also das Schwesternexamen gemacht" hat mal eine überhebliche Medizinstudentin zu mir, Zahnarzt, gesagt. (Sitzt anscheinend noch tief, haha. 🥲)

 

Insgeheim wollen wir Zahnmediziner den Respekt von unseren ärztlichen Kolleg:innen, oder?

 

Aber seien wir ehrlich: allgemeinmedizinische Risiken versuchen wir Zahnis am liebsten zu vermeiden.

 

Implantate bei einem bestrahlten Patienten? Nee, lieber nicht - zu gefährlich.


Dabei ist das falsch:

 

Bei vielen Patient:innen sind gerade nach Bestrahlung Implantate indiziert:

 

  • ✅ Wenn durch Mundtrockenheit (Radioxerostomie) die Prothese nicht toleriert wird
  • ✅ Wenn Zähne vor der Bestrahlung (Sanierung) oder nach der Bestrahlung (Strahlenkaries) verloren gegangen sind
  • ✅ Wenn mit Implantaten Prothesendruckstellen vermieden werden können (DS können nämlich Strahlennekrosen triggern!)

 

Also habe ich gar nichts zu befürchten bei diesen Patienten? Doch. Grundsätzlich können wir das Risiko einer infizierten Osteoradionekrose (IORN) nie ausschließen. Dieses Risiko besteht bei jedem operativen Eingriff am bestrahlten Knochen: Weil er weniger gut durchblutet und deshalb infektanfälliger ist.

 

Laut der aktuellen Leitlinie (2022) sind Implantate aber nur selten der Auslöser für eine IORN. Trotzdem musst Du in jedem Fall individuell beurteilen:

 

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Ist der funktionelle Nutzen größer als das IORN-Risiko durch die OP? Wichtig: Implantate entlasten die Schleimhaut und beugen so einer IORN vor.

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Und in welchen Fällen sollte lieber nicht implantiert werden?

 

  • ❌ Bei extrem schlechter Mundhygiene
  • ❌ Wenn der Patient zusätzlich Bisphosphonate bekommt
  • ❌ Nach einer durchgemachten infizierten Osteoradionekrose (IORN)
  • ❌ Wenn durch implantatgetragenen ZE keine funktionelle Verbesserung zu erwarten ist

 

Ob Du jetzt selbst operierst oder überweist — wichtig ist, dass die behandelnden Kolleg:innen aus der Radioonkologie in die Entscheidung mit einbezogen werden.

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Photo von Tilmann Seifert

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Dann sei nicht geizig mit dem Toothletter! 😜

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Praxistipp

Artikel 1

Bild: TS (erstellt mit generativer KI)

Der 24-Stunden-Mythos und warum Du trotz Aufklärung vor Gericht landen kannst

Wenn Du nicht mindestens 24 Stunden vor einem Eingriff aufklärst, bist Du rechtlich nicht abgesichert. So habe ich es im Studium und in meiner Fachzahnarztausbildung gelernt. Dabei stimmt das nicht. 👇

 

Der BGH hat 2022 klargestellt: Es gibt keine zwingende 24-Stunden-Regel für ambulante Eingriffe. Eine Aufklärung am OP-Tag ist völlig legal, solange der Patient genug Zeit für seine Entscheidung hat. Trotzdem können Dich Aufklärungs-Pannen vor Gericht bringen. Aber aus einem ganz anderen Grund.

 

Das eigentliche Problem: Du musst alles nachweisen (immer). § 630h BGB dreht die Beweislast nämlich um. Nicht die Patientin muss beweisen, dass Du schlecht aufgeklärt hast. Du musst beweisen, dass Du korrekt aufgeklärt hast.

Das wusstest Du schon, ? Machst Du auch meistens so? Aber was ist mit diesem einen Fall, in dem es schnell gehen musste? Vor Gericht gilt dann leider: Keine Dokumentation = keine Aufklärung erfolgt.

 

Mit diesen Praxistipps gelingt Dir systematisch eine rechtssichere Aufklärung:

 

 ➜ Markierungen im Text: Unterstreich und umkringel wichtige Risiken während Du mit Deiner Patientin durch den Aufklärungsbogen gehst (auf Ipad oder Papier)
 

➜ Schriftliche Zusammenfassung: Fass die wichtigsten Risiken Deiner Behandlung im Feld für Bemerkungen nochmal zusammen (Bsp. Ex: Sensibilitätsstörungen, Kieferbruch, MAV etc.)
 

➜ Textbausteine: Mach Dir einmal die Mühe, in Deiner Praxissoftware Textbausteine für unterschiedliche Behandlungen/Aufklärungen anzulegen
 

➜ Digitale Aufklärung: Mit solchen Tools kannst Du Anamnese und Aufklärungsbögen komplett individualisieren. Praktisch: Es gibt häufig eine Diktierfunktion.

 

Nervt dieser Aufwand? Klar! Trotzdem darfst Du die Aufklärung laut § 630 e Abs. 1–2 BGB leider nicht delegieren (zumindest nicht an nicht-ärztliches Personal).

 

Als Oralchirurg habe ich kumulativ bestimmt einige Tage (Wochen?) damit verbracht, aufzuklären - und weiß daher, dass ein routiniertes Aufklärungsgespräch nicht länger als 3-5 Minuten dauert.

 

Daher meine Empfehlung: Ein effizientes Aufklärungs-Habit kostet Dich wenig Zeit, gibt Dir aber maximale Rechtssicherheit. 🛡️

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KI-Bild der Woche

KI

POV: Wenn Du Konversation mit Deinem Patienten machst und nicht realisierst, dass er 13 Instrumente im Mund hat und nicht antworten kann...

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TL Pro

 Nur für Pros: Das CME-Quiz 

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Ansonsten: Schick mir eine kurze Mail an [email protected]

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Das Archiv

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Der Autor

Photo von Tilmann Seifert

Dr. Tilmann Seifert

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Mein Name ist Tilmann Seifert und ich bin FZA für Oralchirurgie aus Berlin.
Mit dem Toothletter möchte ich ein Format schaffen, über das insbesondere viel beschäftigte Praktiker:innen einen stetigen Input zu brandaktuellen Themen aus der Zahnmedizin bekommen. Und das in einer Aufmachung, die Lust auf's Lesen macht.

 

Du hast Feedback? Oder einen Themenvorschlag? Schick einfach eine Mail an

[email protected]

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Tilmann Seifert

10967 Berlin-Kreuzberg
Deutschland

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der fachlichen Fortbildung von Zahnärzt:innen. Sie ersetzen nicht die persönliche professionelle Urteilsbildung und Entscheidungsfindung im Einzelfall. Es liegt in der Verantwortung der Behandelnden, die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
 

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