"Wieviel Weihnachtsgeld findest Du angemessen für die ZFA's?" fragte mich mein Chef. Die Ärzte bekämen natürlich keins, sagte er auch. Natürlich? Ich zögerte kurz, während ich noch darüber nachdachte, wieso das so selbstverständlich für ihn war. Dann dachte ich mir eine Zahl aus, die er für plausibel zu halten schien, denn er begann weiße Umschläge mit grünen Scheinen zu befüllen. Sein Standpunkt: Angestellte Zahnärzte mit Umsatzbeteiligung bekommen sowieso schon etwas vom Kuchen ab. 🍰 Das ist natürlich nicht ganz falsch. Aber es gibt eine Nuance: Die Umsatzbeteiligung ist eine Inzentivierung für den Arbeitnehmer, mehr Umsatz zu machen. Und liegt somit in erster Linie im Interesse des Praxisinhabers. Wenn der Umsatz stimmt, sind in der Regel beide Parteien happy. Dennoch ist es in kaum einer anderen Branche üblich, dass der variable Anteil des Gehalts so groß ist, wie bei uns Zahnärzt:innen. Die Umsatzbeteiligung ist also kein Bonus, sondern fester Bestandteil des Gehalts.
Das Weihnachtsgeld drückt zusätzliche Wertschätzung durch den Arbeitgeber aus. Wer die nicht bekommt, bleibt nicht lange. (Zumindest gab es für mich kein zweites Weihnachten in der Praxis. 💔) Muss ich als Praxisinhaber:in immer Weihnachtsgeld zahlen, wenn ich einmal damit angefangen habe? Nein, das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung und rechtlich nicht bindend. Der Arbeitsvertrag sollte allerdings einen sogenannten "Freiwilligkeitsvorbehalt" enthalten (Anwalt fragen!) und der ausgezahlte Betrag sollte nicht jedes Jahr gleich hoch sein. Dem Umschlag mit dem Weihnachtsgeld kannst Du außerdem ein Schreiben beilegen, das die Freiwilligkeit dieser Sonderzahlung betont. Ansonsten kann von der Zahlung eine "betriebliche Übung" abgeleitet werden. |